Als Gartenbesitzer, Bauherr, Architekt, Holzfachhändler, Garten- und Landschaftsbauer, behördlicher Planer und Entscheider oder Winzer bzw. Obstbauer sollten Sie beim Einkauf hohe Anforderungen an die Produktqualität stellen. Holzprodukte mit dem RAL-Gütezeichen Imprägnierte Holzbauelemente erfüllen diese Erwartungen in puncto Langlebigkeit, Sicherheit und Pflegeleichtigkeit! Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur RAL-Gütesicherung. Wir erklären Ihnen u.a.
Ein besonderer Vorteil der Produkte, die mit dem RAL-Gütezeichen gekennzeichnet sind, ist die 10-jährige Herstellergewährleistung!
RAL – gütegesicherte Holzprodukte erkennen Sie sehr leicht an einer dauerhaften Produktkennzeichnung z.B. mittels Plaketten, auf denen das nebenstehende RAL-Gütezeichen – ergänzt durch Angaben des Herstellungsjahres und des Herstellers – abgebildet ist.
Eine weitere Variante zur Kennzeichnung von RAL – Produkten ist das "Vereinfachte Kennzeichen", welches aus den drei stilisierten Palisaden mit den Buchstaben RAL gefolgt von einem Hersteller-schlüssel besteht: Dieses vereinfachte Gütezeichen findet sich z.B. auf einem speziellen Nagelkopf oder einer Klammer, kann aber auch mit einem Brennstempel, einer Prägewalze oder auf ähnliche Art und Weise auf dem betreffenden Produkt aufgebracht worden sein.
Das RAL – Gütezeichen steht für:
Verbraucher, Wirtschaft und die öffentliche Hand sind auf der sicheren Seite, wenn sie sich am RAL Gütezeichen orientieren: Es steht für zuverlässige, solide und vertrauenswürdige Produkte von gleichbleibend hoher Güte.
Die Basis für diese Güte bilden drei Organisationsstufen: Die erste davon ist RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. als unabhängige und neutrale Dachorganisation, die die Gütegemeinschaften betreut und dafür sorgt, dass die Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaften herstellerneutral und in einem objektiven, öffentlichen Verfahren festgelegt werden und das Gütezeichen eine zuverlässige und vertrauenswürdige Kennzeichnung bleibt.
Die zweite Stufe bilden die Gütegemeinschaften selbst, in denen sich Unternehmen, die ein bestimmtes RAL Gütezeichen nutzen wollen, zusammenschließen. Sie sorgen u.a. für die Überwachung der angeschlossenen Unternehmen und die regelmäßige Aktualisierung der Güte- und Prüfbestimmungen.
Die letzte Stufe schließlich sind die Gütezeichenbenutzer, die sich freiwillig zur Erfüllung der RAL Gütesicherung verpflichten und sich der Güteüberwachung - bestehend aus einer laufenden Eigenüberwachung und einer regelmäßigen Fremdüberwachung durch unabhängige Prüfer - unterwerfen.
RAL Gütezeichen liegt ein umfassender Qualitätsbegriff zugrunde, der über Normen und gesetzliche Bestimmungen hinausgeht. Die RAL Gütesicherung schließt immer eine Vielzahl von Aspekten ein, die für die Nutzung wichtig sind. Hierzu gehören insbesondere Umweltverträglichkeit, Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Haltbarkeit. Alle Gütesicherungen sind öffentlich, bieten damit ein Höchstmaß an Transparenz und dienen somit dem Verbraucherschutz.
Auftraggeber können auf aufwändige Vor- und Nach-Prüfungen verzichten, weil die mit RAL Gütezeichen ausgezeichneten Produkte immer die in den RAL Gütesicherungen festgelegten Güte- und Prüfbestimmungen erfüllen. Bei den Herstellern können RAL Gütesicherungen erwiesenermaßen die Fehlerquote verringern.
→ zum RAL-Whiteboard-Clip mit Erklärungen wie das RAL-Gütesicherungssystem funktioniert
Die Überprüfung der tatsächlichen Qualität von imprägnierten Holzprodukten durch Nichtfachkundige ist ohne Hilfsmittel äußerst schwierig bis unmöglich. Produkte mit dem RAL Gütezeichen Imprägnierte Holzbauelemente hingegen geben eine hervorragende Orientierung bei den Bemühungen, die Spreu vom Weizen im riesigen Marktangebot zu trennen und das beste Preis-Leistungsverhältnis zu erhalten.
Das Gütezeichen der Gütegemeinschaft Imprägnierte Holzbauelemente e.V. (RAL-GZ 411) steht für:
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) gibt im „Verbraucherleitfaden Holzschutzmittel“ u.a. eine klare Empfehlung für den Kauf von Produkten mit dem Gütezeichen RAL-GZ 411!
Deshalb: Mit weniger als RAL sollte man sich nicht zufrieden geben!
Weitere Informationen finden Sie im folgenden Merkblatt zum Download
Eigen- und Fremdüberwachung
Jedes Unternehmen, das einen Antrag auf Verleihung des Gütezeichens stellt, muss sich zunächst einer Erstprüfung unterziehen, die von einem geeigneten Prüfinstitut oder öffentlich bestellten, vereidigten Holzschutzsachverständigen durchgeführt wird.
Hierbei muss u.a. der Nachweis erbracht werden, dass alle technischen Anlagen und die Imprägnierung den strengen Anforderungen der Gütegemeinschaft entsprechen und das Unternehmen in der Lage ist, eine laufende Qualitätskontrolle durchzuführen.
Erst wenn das Prüfergebnis positiv ausgefallen ist, kann das Gütezeichen verliehen werden.
Mit der Berechtigung zur Führung des Gütezeichens verpflichtet sich der jeweilige Hersteller nicht nur zur Einhaltung der hohen Qualitätsstandards der Gütegemeinschaft, sondern auch zur Durchführung einer kontinuierlichen Eigenüberwachung der Produktion.
Zusätzlich muss er sich mindestens zwei Mal im Jahr einer so genannten Fremdüberwachung unterziehen. Dabei kontrolliert ein geeignetes Prüfinstitut oder ein öffentlich bestellter, vereidigter Holzschutz-Sachverständiger anhand einer detaillierten Prüfliste, ob alle in den Güte- und Prüfbestimmungen festgelegten Vorgaben der RAL-Gütegemeinschaft erfüllt sind.
Schwerwiegende Verstöße werden mit dem Entzug des Gütezeichens geahndet.
So setzen wir unseren Slogan „Mit Sicherheit haltbar“ in die Praxis um.
Prüfkriterien
a) Indirekte Kontrolle:
b) Direkte Kontrolle:
Warum RAL-gütegesicherte Holzprodukte länger halten:
Qualität ist das oberste Gebot der Gütegemeinschaft Imprägnierte Holzbauelemente.
Das Geheimnis der überdurchschnittlichen Haltbarkeit RAL-gütegesicherter Holzprodukte liegt in der Kombination von vielen, genau aufeinander abgestimmten Maßnahmen:
So werden alle Möglichkeiten des baulichen Holzschutzes ausgeschöpft, die durch hoch wirksame, vorbeugende chemische Schutzmaßnahmen ergänzt werden. Letztere werden in großtechnischen Imprägnieranlagen durch entsprechendes Fachpersonal ausgeführt. Zum Einsatz kommen dabei ausschließlich amtlich geprüfte Holzschutzmittel mit nachgewiesener Wirksamkeit.
Selbstverständlich wird nur qualitativ hochwertiges Rohholz verwendet wird. Durch die kontinuierlichen Kontrollen werden Produktionsfehler weitestgehend vermieden.
Die Qualität RAL-gütegesicherter Holzprodukte basiert auf genauen Anforderungen, wie sie in den Güte- und Prüfbestimmungen festgelegt sind:
Das RAL-Gütezeichen dürfen ausschließlich solche Hersteller verwenden, welche die Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft komplett erfüllen und denen von der Gütegemeinschaft Imprägnierte Holzbauelemente e.V. das Recht zum Führen des RAL-Gütezeichens verliehen worden ist (Gütezeichenbenutzungsberechtigung).
In diesen Bestimmungen ist u.a. festgehalten, welche amtlich geprüften Holzschutzmittel für die RAL-Imprägnierung verwendet werden dürfen, wieviel davon in das Holz eingebracht werden muss und wie tief, damit die angestrebte Schutzwirkung auch erreicht wird. Weiter wird darin vorgeschrieben, nach welchem Imprägnierverfahren das Holz imprägniert werden muss. Sie zeigen auf, mit welchen Imprägnierparametern die RAL-Qualität erreicht werden kann. Auch für die Lagerung gibt es genaue Vorschriften.
Die Güte- und Prüfbestimmungen verlangen außerdem, dass in jedem gütezeichenbenutzungsberechtigten Betrieb mindestens ein verantwortlicher Mitarbeiter einen Sachkundelehrgang erfolgreich absolviert haben muss.
So erhalten Sie als Kunde stets gleichbleibende Qualität.
RAL-gütegesicherte Produkte sind umwelt- und gesundheitsverträglich! Warum?
In einer umfangreichen Ökobilanzstudie der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) in der Schweiz konnte nachgewiesen werden, dass RAL-gütegesicherte Holzprodukte eine maximale Umweltverträglichkeit bieten und in der Gebrauchsphase gesundheitlich unbedenklich sind.
In einem Verbraucherleitfaden des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz (BMLEV) werden sie deshalb sogar empfohlen!
Für RAL-gütegesicherte Holzprodukte werden nur Hölzer aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern verwendet, bei denen also nicht mehr geschlagen wird, als gleichzeitig nachwachsen kann.
Die eingesetzten Holzschutzmittel werden im Rahmen des amtlichen Zulassungsverfahrens auch hinsichtlich einer eventuellen Gesundheitsgefährdung der Nutzer durch das behandelte Holz bei bestimmungsgemäßer Verwendung sowie hinsichtlich eventueller ökotoxikologisch nachteiliger Auswirkungen auf die unmittelbare Umgebung, den Boden und das Grundwasser bewertet. Die Imprägnierung in geschlossenen Anlagen und ordnungsgemäße Lagerung und Ausfixierung der Hölzer gewährleistet, dass keine Holzschutzmittelbestandteile unkontrolliert in die Umwelt gelangen.
Am Ende ihrer Lebensdauer können RAL-imprägnierte Holzbauelemente problemlos einer energetischen Verwertung in dafür zugelassenen Anlagen zur Gewinnung von Strom und/oder Wärme zugeführt werden.
Niemand kann die Natur wirklich verbessern. Aber man kann dafür sorgen, dass natürliche Materialien die optimalen Eigenschaften für verschiedene Einsatzzwecke aufweisen.
Durch sorgfältigen Umgang mit der Natur leisten wir mit RAL-gütegesicherten Holzprodukten einen wertvollen Beitrag dazu, dass uns diese auch in Zukunft noch zur Verfügung steht.
RAL Gütezeichen sind bei Ausschreibungen ausgesprochen hilfreich. Grund ist die hohe Zuverlässigkeit der Gütezeichen. Die Behörden können darauf vertrauen, dass der Betrieb, der ein RAL Gütezeichen nutzt, die in einer Ausschreibung verlangten Anforderungen erfüllt. Einige RAL Gütezeichen werden deshalb in Ausschreibungen als Nachweis der Bieterqualifikation und der Lieferbedingungen akzeptiert.
→ Dieses Video erklärt anschaulich, wie RAL Gütezeichen als Grundlage für Ausschreibungen genutzt werden können. Es zeigt, dass die RAL Gütesicherung allen Anforderungen der Vergabeordnung (z. B. dem Transparenzgebot, dem Leistungs- und Wirtschaftlichkeitsgebot, der Bietereignung) entspricht und ausschreibende Stellen mit RAL Gütezeichen auf der sicheren Seite sind.
Nur hierfür authorisierte Herstellerbetriebe (Gütezeichenbenutzungsberechtigte) dürfen ihre Holzprodukte mit dem RAL-Gütezeichen kennzeichnen.
Die Herstellergewährleistung für diese Produkte beträgt 10 Jahre.
Hier finden Sie eine Übersicht mit den Namen der Hersteller, die derzeit das Gütezeichen verwenden dürfen:
Behren 2
29365 Sprakensehl
Telefon 05837-97970
info@scheerer.de
scheerer.de
Mähderstr. 29-32
72270 Baiersbronn (Heselbach)
Telefon 07442-8438-0
info@braun-wuerfele.de
braun-wuerfele.de
Gewerbegebiet, Im Westfeld 2
59939 Olsberg Assinghausen
Telefon 02962-97110
post@pieperholz.de
pieperholz.de
Sandgrubenweg 24
88499 Altheim-Riedlingen
Telefon 07371-9374-0
info@schwarz-zaeune.de
schwarz-zaeune.de
Rösrather Str. 770
51107 Köln (Rath)
Telefon 02205-1015
csk@carlscholl.de
carlscholl.de
Hochstraße 2
78183 Hüfingen
Telefon 0771-8978280
info@fuerstenberg-thp.de
fuerstenberg-thp.de
Qualitätsstudie Imprägnierte Holzbauelemente 2021
Zertifizierte Imprägnierqualität lässt sich belegen – Artikel von Dr. Robby Wegner, Eberswalde Gartenhölzer
Unser Partnerverband Deutscher Holzschutzverband für Außenholzprodukte
Kompetenz in Sachen Außenholz
→ zum Partnerverband
Effektiv geschützt:
Zeitgemäße Holzschutzmittel entlasten die Ressource Wald
→ Beitrag der Deutschen Bauchemie lesen
Das richtige Holz
dauerhaft und nachhaltig für die Terrasse
→ Beitrag www.info-holzterrasse.de lesen
Photometrische Bestimmung nach Extraktion aus behandeltem Holz
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